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Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Landschaftspflegericher Fachbeitrag: Konflikt- und Maßnahmenplan
Ein Investor beabsichtigte die Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Stadt Grevenbroich. Eine Realisierung der im Außenbereich geplanten Solaranlagen als privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Baugesetzbuch war nicht möglich.Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Photovoltaikanlage wurde eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Grevenbroich sowie die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans durchgeführt. Im Jahr 2009 wurde aufgrund der Vergrößerung der Anlage eine Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.
Größe: insgesamt ca. 5 ha
Bearbeitungszeitraum: 2007, 2009- 2010
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