
Roetgen, Außenbereichs- und Innenbereichssatzung
Zur Steuerung einer geordneten Entwicklung des Gemeindegebiets hat die Gemeinde Roetgen sowohl eine Innen- als auch eine Außenbereichssatzung durch BKR Aachen erarbeiten lassen.
Aufgrund der langfristig gewachsenen Struktur der Gemeinde Roetgen gibt es innerhalb des Gemeindegebiets zahlreiche bebaute Grundstücke außerhalb des Siedlungsbereichs, im so genannten Außenbereich. Dies hat die Gemeinde zum Anlass genommen, eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB erarbeiten zu lassen, um die Zulässigkeit von Vorhaben beispielsweise zu Wohnzwecken, kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben sowie der Ausübung freier Berufe dort regeln zu können.
Die Außenbereichssatzung umfasst drei bereits bebaute Standorte mit einer Gesamtfläche von ca. 1,3 ha. Die Gemeinde Roetgen hat durch den Erlass der Außenbereichssatzung die Zulassungsvoraussetzungen modifiziert und damit die Zulässigkeit von Nutzungs- oder baulichen Änderungen im Außenbereich erleichtert.
Gleichfalls durch BKR Aachen wurde die Innenbereichssatzung der Gemeinde Roetgen bearbeitet. Mit der Innenbereichssatzung wird in deren Geltungsbereich der Begriff des ‚im Zusammenhang bebauten Ortsteils‘ gem. § 34 BauGB für die Gemeinde Roetgen festgelegt. Er umfasst entlang des vorhandenen Straßennetzes der Gemeinde Roetgen in der Regel beidseitig einen Streifen von 40 m Tiefe. Vorhaben außerhalb des Geltungsbereichs der Innenbereichssatzung sind nach §§ 30 bzw. 35 BauGB zu beurteilen.
Größe Geltungsbereich Außenbereichssatzung: 1,3 ha
Größe Geltungsbereich Innenbereichssatzung: ca. 210 ha
Bearbeitungszeitraum: 2014
- Ermittlung der Planungsvorgaben
- Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant
- Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung
- Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung
- Erarbeiten des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung
- Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden
- Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen
- Erarbeiten der Satzung für den Beschluss durch die Gemeinde