
REFERENZPROJEKT
Simmerath, FNP-Änderung Windpark Buhlert
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Simmerath für die Entwicklung eines Windparks im Waldgebiet Buhlert.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Simmerath wies bisher drei Vorrangzonen für Windenergie aus. In der Windkraftpotenzialstudie für die Gemeinde Simmerath aus dem Jahr 2013 wurde eine weitere geeignete Flächenkulisse im nordöstlichen Gemeindegebiet herausgearbeitet. Diese wurde jedoch bisher nicht als Vorrangzone im Flächennutzungsplan dargestellt, da dies mit den damaligen Planungen für ein Pumpspeicherwerk kollidierte. Da die Planungen für das Pumpspeicherwerk in der Zwischenzeit eingestellt wurden, erfolgte eine Wiederaufnahme des Planungsziels die Flächen für die Aufstellung von Windrädern zu nutzen. Vor dem Hintergrund der ab Februar 2023 geltenden gesetzlichen Neuregelungen durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz) wurde nun für die Fläche die Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen vorgesehen und durch BKR Aachen bauleit- und umweltplanerisch bearbeitet.
Der Wald innerhalb des Änderungsbereichs wird weitestgehend forstwirtschaftlich genutzt und zeichnet sich durch einen hohen Anteil an Monokulturen aus Fichten und anderen nicht heimischen Nadelbäumen sowie Schlagfluren aus. Ein hoher Anteil des Waldes im Änderungsbereich wurde aus unterschiedlichen Gründen gerodet. Es liegen nur kleine Anteile an Laub- oder Mischwaldbeständen vor. Aufgrund dieser Gehölzstruktur ist die Artenvielfalt und Biodiversität überwiegend gering. Im Rahmen des nachgelagerten Genehmigungsverfahrens ist für die konkret in Anspruch genommenen Flächen ein Antrag auf Waldumwandlung erforderlich. Dieser ist voraussichtlich – gemäß den Vorgaben des LEP – durch Ersatzaufforstungen zu leisten.
Für die Darstellung im Flächennutzungsplan im Anwendungsbereich von § 35 BauGB erfüllt der Flächennutzungsplan eine dem Bebauungsplan vergleichbare Funktion und hat quasi Satzungscharakter. Die Baugenehmigung kann ohne Bebauungsplan unmittelbar im BImSchG-Verfahren erfolgen. Daher erfolgte die Umweltprüfung mit einer größeren Untersuchungstiefe als sonst in FNP-Verfahren üblich.
Größe: 124 ha
Bearbeitungszeitraum: 2019 – 2023
- Grundleistungen FNP-Änderung
- Verfahrensleistungen
- Umweltprüfung und Umweltbericht